Diese WKA zerstören unsere Landschaft - unsere Heimat - unseren Lebensraum!

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Unsere Forderung bleibt:   Kein Bauvorhaben  von Windkraftanlagen in unserer Region!

 

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10. Juli 2015

Kann man “unhörbaren” Schall hören?

Das Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hat in einem Internationalen Kooperationsprojekt die Grenzbereiche des Hörens (Infra- und Ultraschall) untersucht =>

Der Mensch hört tiefere Töne als bisher bekannt!  - Hier der Bericht

07. Juni 2015

Spiegel-TV Magazin => Infraschall von Windanlagen

 

Spiegel TV Infraschall

Dieser Beitrag trägt die derzeitigen Erkenntnisse zusammen, die unter der Rubrik ‘Machen WKA krank’ ausführlich beschrieben sind.

Fazit derzeit:

Abstand einer WKA zu einer Wohnbebauung mindestens 2000 m!

Besser:

Planungs- und Baustopp für alle Onshore-WKA, bis die Langzeitstudien ausgewertet sind, wie es derzeit in Dänemark praktiziert wird.

Wichtige Grundlage für die Betrachtung von Gefahren durch Infraschall ist die

Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen

festgeschrieben im UMWELTFORSCHUNGSPLAN DES BUNDESMINISTERIUMS FüR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT Forschungskennzahl 3711 54 199 UBA-FB 001948, 04/2014.

Dienstag, 02.06.2015

Beitrag von Dres. med. Dorothea Fuckert und med. Manfred Fuckert, Ärzte für Allgemeinmedizin, Homöopathie - Psychotherapie, 69429 Waldbrunn, www.fuckert.de, vom November 2014:

Gesundheitsrisiken durch Infraschall und tieffrequenten Schall (ILFN = infra- and low frequency noise) von Windenergieanlagen

Es ist unbestritten, dass Windenergieanlagen (WEA) neben dem hörbaren Schall auch nicht hörbaren Infraschall und tieffrequenten Schall aussenden. Die lapidare Aussage in der Minibroschüre der LUBW, dass diese tieffrequenten Geräusche unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und deshalb unschädlich seien, kann so nicht akzeptiert werden (1). Die hierzu reichlich erschienene - hauptsächlich englischsprachige - Literatur kommt zu ganz anderen Schlüssen. Nicht umsonst hat das Umweltbundesamt 2011 eine Studie zu Auswirkungen von Infraschall in Auftrag gegeben, die 2014 veröffentlicht wurde (2). Der - wie es ganz offiziell heißt - “enorme Forschungsbedarf” - zum Thema Infraschall belegt, dass eine Unbedenklichkeit keineswegs garantiert und daher schädigende Wirkungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. ... Auf heutige Verhältnisse mit Windrädern bis zu 240 Metern dürften die alten Regelungen eigentlich gar nicht mehr angewendet werden, da der Infraschallanteil zunimmt, je höher die Anlagen sind. Die verantwortlichen Behörden stehen nach unserer Einschätzung in der Pflicht, entsprechende Rücksichtnahme und Vorsorge walten zu lassen, damit mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen nicht ignoriert und bereits vorliegende Berichte von Anwohnern zu ihren Beschwerden ernst genommen werden.

Lesen Sie den ganzen Beitrag zu diesem wichtigen Thema bitte hier.

 

Sonntag, 10.05.2015

Durch einen Kontakt mit Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin, haben wir einen lesenswerten, sehr gut recherchierten Beitrag zu dem Thema Schall-/Infraschallemission erhalten, den wir dankenswerterweise veröffentlichen dürfen. Er hat eine Gesundheitsdefinition der der WHO vorangestellt:

 

„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen  körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens

und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“.

Lesen Sie bitte der ganze Beitrag:

Beeinträchtigt unhörbarer Infraschall die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen ?

 

Dr. med. Bernhard Voigt,

Facharzt für Arbeitsmedizin

Gaggenau, 20.01.2015

 

„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen  körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens

und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“.

Gesundheitsdefinition der WHO

 

So heißt es: „ -Schädliche Umweltwirkungen durch Infraschall, der von den Windenergieanlagen ausgeht,  konnten bisher nicht belegt  werden-. Diese Aussage ist schlicht falsch und außerdem wird verkannt, dass die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben des Menschen nicht erst dann einsetzt, wenn eine Gefahr endgültig bewiesen ist“.

Prof.M.Elicker, Staatsrechtler an der Uni Saarbrücken

 

    1. Einführung

    Windkraftanlagen (WKA) beinträchtigen in vielfältiger Weise Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen, die den Einflüssen und Emissionen der WKA ausgesetzt sind. Bei den Emissionen sind an erster Stelle hörbarer, tieffrequenter und Infraschall zu nennen, sodann der stressende Einfluss von Schlagschatten der Rotoren, die optische Bedrängung durch die Riesenhaftigkeit der Anlagen, die zusätzliche nächtliche Irritation durch eine Vielzahl blinkender Warnlichter sowie die nachhaltige Zerstörung von Natur und Landschaft.

    Zwei Betroffene (Namen sind dem Verfasser bekannt) aus einer dicht mit WKA belasteten Landschaft, dem Hunsrück, berichten: ”300 WKA auf engstem Raum, jedes Dorf von 20 - 30 Anlagen umzingelt, permanenter Lärm, nie endend, nachts ständig rot flackernde Warnlichter, 3 pro Anlage, viele Hunderte pro Blickfeld, kein Schutz möglich, die Natur durch die Riesenhaftigkeit der WKA, durch Bodenverdichtung, die autobahnbreiten Zufahrtswege zerstört. An Schlaf nicht zu denken, Kopfschmerz, Konzentrationsmängel, geistige Arbeit nicht möglich, Übelkeit, Benommenheit, die Angst vor chronischen Krankheiten. Keiner ist zuständig, niemand war es, die Zuständigkeiten zerbröseln zwischen den Fingern. Ein Entfliehen ist nicht möglich, die Häuser sind nahezu unverkäuflich geworden. Die Mehrzahl der Bevölkerung in unseren Dörfern ist betroffen“. Aus den Gesichtern der ruhig Vortragenden spricht Verzweiflung und Ohnmacht.

    Medizinisch ist es nicht möglich, die Wirkungsanteile der oben genannten summarischen Beeinträchtigungen abzugrenzen. Deswegen existieren auch nur wenige Arbeiten, die in Feldstudien die gesundheitlichen Beeinträchtigungen beschreiben. Es ist behauptet worden, dass diese Befragungen nicht immer in wissenschaftlich korrekter Weise durchgeführt werden konnten, aber sie behalten trotzdem ihren Wert, um auf die Besonderheiten der Gesundheitsbeeinträchtigungen durch WKA aufmerksam zu machen (Alves-Pereira, Pierpont). Da erkannt wurde, dass dem Tieffrequenz- und Infraschall als gesundheitliche Belastung eine dominierende Rolle zugeordnet werden kann, befasst sich die Masse der wissenschaftlichen Arbeiten mit der Einwirkung dieser Schallkomponente auf die menschliche Physiologie und Gesundheit. Die Anzahl dieser Arbeiten dürfte weltweit bereits einige Hundert betragen, siehe hierzu die umfassende Literaturaufstellung in der Machbarkeitsstudie (Krahe, UBA). Die Mehrzahl dieser Arbeiten beschäftigt sich in Laborstudien mit physiologischen Reaktionen auf IS-Belastung. Nachweisliche Reaktionen wurden im EKG, EEG, auf  Blutdruck, Atmung, Herzfrequenz, bestimmten Reflexen u.a. gefunden. In dieser Arbeit wird auf diese Untersuchungen nur am Rande eingegangen, weil sie eine verwirrende Vielzahl von Einzelbefunden ergeben. Ziel dieser Schrift ist es, eine für die Öffentlichkeit verständliche Information der gesundheitlichen Wirkungen von IS zu geben. Dazu wurden die Arbeitsergebnisse von zwei Forschern ausgewählt, die die beiden Einwirkungsorte von IS im Gleichgewichtsorgan und in der Hörschnecke beschreiben bzw. untersucht haben.

    2. Schallentstehung an Windkraftanlagen

    Windkraftanlagen sind Energiewandler, die durch Umwandlung der Bewegungsenergie des Windes in Rotationsenergie mit Hilfe eines Generators elektrische Energie erzeugen können. Dabei kann dem anströmenden Wind maximal 59 % seiner Leistung im Sinne der Energieerzeugung entzogen werden (Betz`sches Gesetz). Moderne Windkraftanlagen (WKA) erreichen derzeit einen Leistungsbeiwert von 40 %. Der nicht nutzbare Energieanteil des Windes (theoretisch mindestens 41 %) ist nichts anderes als eine Druckwelle, also Schall. Laut Hersteller liegt die Schallleistung der WKA repower 3,2 M114 am Entstehungsort bei 105,2 db(A). Mechanische Geräuschursachen sind verhältnismäßig unbedeutend geworden (Kuck).

    3. Die Verwendung einer Hörschwelle für die Bewertung von tieffrequentem Lärm ist überholt.

    In öffentlichen Verlautbarungen zum IS wird immer noch der Begriff Hörschwelle verwendet und die Behauptung aufgestellt, dass IS unterhalb der Hörschwelle, da er nicht gehört wird, auch keine Beeinträchtigungen nach sich ziehen könne. Diese Ansicht ist mittlerweile widerlegt.

    Der Begriff Hörschwelle wurde geprägt in Verbindung mit dem Lärmschutz vor Schall im hörbaren Bereich. Nach dem klassischen Hörpegel-Wirkungsmodell muss Schall gehört werden, bevor mit einer physiologischen Wirkung gerechnet werden kann. Der Begriff Hörschwelle ist im Bereich des tieffrequenten Lärms < 20 Hz deshalb nicht anwendbar, da in diesem Schallbereich nicht gehört wird. Vielmehr muß der Schalldruck unterhalb von 20 Hz mit abnehmender Frequenz eine so hohe Intensität erreichen, dass er über Hautrezeptoren als Vibration empfunden wird. Dadurch entsteht der fälschliche Eindruck, dass, weil nichts gehört wird, kein Schädigungspotenzial vorhanden ist. Das Schädigungspotenzial steckt jedoch nicht im Höreindruck, sondern im Schalldruck (Salt, Genuit u.a.).

    Warum ist dem so?

    Im Innenohr wird der niederfrequente Schall einerseits durch das Gleichgewichts- System, andererseits durch das Hörorgan im engeren Sinne, der Cochlea, registriert und in Nervenimpulse umgewandelt. Die Cochlea enthält innere und äußere Haarzellen, die durch Schwingungen in Resonanz versetzt werden. Die Struktur dieser beiden Haarzellgruppen ist unterschiedlich. Die inneren Haarzellen sind einseitig an der Basalmembran festgewachsen und bewegen sich frei schwingend im Raum, sie sind somit geeignet, auf höhere Frequenzen anzusprechen. Die äußeren Haarzellen sind beidseitig mit dünnen Membranen verbunden, die durch tieffrequenten Infraschall in Schwingungen versetzt werden können und diese auf die Haarzellen übertragen. Das erfolgt bereits in einem Druckbereich, der von den inneren Haarzellen nicht wahrgenommen wird (Quelle: Lehrbücher der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Salt und Lichtenhan).

    Daraus folgt, dass die äußeren Haarzellen hochempfindlich auch für tieffrequente Signale sind, ohne dass dies zu einer bewussten Schallwahrnehmung führt, da es bei einer Erregung der äußeren Haarzellen zu einer aktiven Unterdrückung der Wahrnehmungen der inneren Haarzellen kommt (Salt, Lichtenhan 2012).

    2003 konnte Salt durch elektrophysiologische Messungen am Innenohr von Meerschweinchen, die durch tieffrequente Signale beschallt wurden, nachweisen, dass die äußeren Haarzellen äußerst empfindlich auf tieffrequenten Schall reagieren. Bei seinen Versuchen wurde bei einer Frequenz von 5 Hz bereits ab 20 dB Schalldruckpegel eine elektrophysiologische Reaktion festgestellt. Außerdem zeigte es sich, dass deutlich unterhalb der bislang akzeptierten Schädigungsschwelle durch Dauerbeschallung ein endolymphatischer Hydrops erzeugt wird, was auch durch andere Autoren bestätigt wurde (Salt 2004) und zu gesundheitlichen Beschwerden führt.

    Salt zieht aus seinen Untersuchungen folgende Schlussfolgerungen:

    • Der Grundsatz, was man nicht hören kann ist unschädlich, gilt nicht mehr.
    • Behauptungen wie, es gäbe keine nennenswerten Gesundheitsschäden durch Infraschall, sind beim derzeitigen Stand der Wissenschaft unzweifelhaft falsch.
    • Es gibt bis heute keine publizierten Studien, die zeigen, dass die langfristige Belastung mit Infraschall unschädlich für den Menschen

    Es gibt im Gegenteil zahlreiche Berichte die zeigen, dass Menschen in der Nähe von WKA wohnen, krank werden, mit einer Vielzahl von Symptomen. Pierpont befragte über vier Jahre in Form einer Fallstudie mit statistischer Auswertung die Einwirkung von tieffrequentem Schall, der von mehreren WKA (1,5 – 3,0 MW, Abstand < 3.000 m) emittiert wurde auf 38 Personen, davon 21 Erwachsene. Sie fand für die, bei den betroffenen Personen eingetretenen Beschwerdesymptomen, die sie als WTS, als Wind-Turbinen-Syndrom bezeichnete, eine plausible physiologische Erklärung. Sie konnte den Beschwerdekomplex in wissenschaftlich einwandfreier Weise auf die Reaktion des Otolithenorgans (innerhalb des Gleichgewichtorgans) zurückführen. Ihre in einem Buch ausführlich beschriebene Arbeit wurde, wie wissenschaftlich üblich, Fachkapazitäten zur Beurteilung vorgelegt, die ihre Untersuchung und physiologische Begründung als wissenschaftlich korrekt bezeichnet haben. Sie bezeichnete die Reaktion des Otolithenorgans als extrem empfindlich, und zitiert in diesem Zusammenhang amerikanische Untersuchungen, in denen eine physiologische Reaktion ab 3 % jenes Schallpegels zu registrieren war, der benötigt wurde, um einen Wahrnehmungseindruck zu erzeugen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die uralte stammesgeschichtliche Verbindung zwischen den menschlichen zu tierischen Otolithenorganen. Es ist nachgewiesen, dass die Otolithenorgane verschiedener Wirbeltiere, z. B. Fische, extrem empfindlich auf Infraschallereignisse reagieren. So können Fische, z. B. Dorsche, Infraschallereignisse im Meer als Warn- und Orientierungssignale über mehrere Hundert Kilometer registrieren.

    4. Sind die physiologischen Wirkungen von Infraschall auf einen Nocebo-Effekt zurückzuführen?

    Nocebo Effekt bedeutet, dass eine Reaktion angegeben wird, ohne dass in diesem Fall ein Schallreiz gegeben wurde. Hierzu gibt es meines Wissens lediglich eine neuseeländische Arbeit. (Bei Hunderten anderen, in denen eine Schallwirkungsbeziehung zu registrieren war.)

    Wissenschaftlich unangefochten existieren mindestens zwei physiologische Effekte, mit denen einwandfrei nervale Reaktionen auf unterschwelligen Infraschall erklärt werden können. Es ist, auch im deutschen Sprachraum, bislang keine Arbeit bekannt geworden, die den beiden oben beschriebenen Reaktionen, an den äußeren Haarzellen und am Otolithenorgan, widersprechen. Es zeugt vielmehr von einem hohen Maß von Voreingenommenheit zu behaupten, es läge ein Nocebo-Effekt vor, wenn durch einwandfreie wissenschaftliche Ergebnisse eine ursächliche physiologische Beziehung zwischen tieffrequentem Schall und physiologischen Reaktionen nachgewiesen werden konnte. Denn, wenn eine einwandfreie Ursachen-Wirkungsbeziehung besteht, verliert das Argument einer maßgeblichen psychologischen Beeinflussung seine Wirkung.

    Pierpont schreibt hierzu: „…Meine Untersuchungen widersprechen eindeutig den Behauptungen, dass Leute, die Befürchtungen oder sonst eine Abneigung gegen die Nähe der Turbinen zu ihrem Haus hegen, diejenigen sind, die krank werden. Ich zeige, dass das absoluter Unsinn ist.“

    „Folgendes spielt sich ab, (sinngemäß zitiert) wie ich Schritt für Schritt nachweise: Niederfrequenter Lärm oder Vibrationen gaukeln dem körperlichen Gleichgewichtssinn vor, es sei in Bewegung, wie bei einer Seekrankheit. Dabei muss man verstehen, dass das menschliche Gleichgewichtssystem in komplexer Weise mit dem Gehirn verbunden und mit Nervensignalen aus dem Innenohr, den Augen, Muskeln und Gelenken sowie von Vibrationsrezeptoren der Brust- und Bauchhöhle verkoppelt ist. Diese einströmenden Impulse aus dem Otholitenorgan werden vom Gehirn als unphysiologisch empfunden, da sie mit den Signalen der Augen und übriger Wahrnehmungsrezeptoren nicht korrespondieren. Daraus folgt, dass das Gehirn mit einer unphysiologischen Symptomatik reagiert, die von Pierpont als Wind-Turbinen-Syndrom bezeichnet wurde“.

    Kröling u.a konnten zeigen, dass IS durch andere technische Anlagen, z. B. Klimanlagen, Wärmepumpen u.a. zu ähnlichen gesundheitlichen Reaktionen führen.

    Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse von Schallmessungen durch den führenden australischen Akustiker Steven Cooper.

    In einer Studie über den Pacific Hydro Cape Bridgewater Windpark im Bundesstaat Victoria/Aus. konnte Cooper nachweisen, dass ein einzigartiges Infraschall-Muster, welches er in früheren Studien als "Wind Turbine Signature" bezeichnet hatte, durch eine "Trendlinie"mit dem Auftreten und der Schwere der Symptome von Einwohnern, die sich wegen unerträglicher Empfindungen" beschwert hatten, korreliert.

    Dazu zählen Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Herzrasen, Druck in Kopf, Ohren oder Brust, etc., wie sie von den Bewohnern beschrieben wurden - die Symptome sind in der Regel als Wind Turbine Syndrom (WTS) oder unter dem Euphemismus "Lärmbelästigung" bekannt

    "Der Akustiker identifiziert "diskrete niederfrequente amplitudenmodulierte Signale", die von Windkraftanlagen emittiert werden, und er fand heraus, dass die Windpark-Opfer darauf reagierten.

    Die Ergebnisse stehen im Einklang mit den offiziellen Kelley Studien, die vor mehr als 30 Jahren in den USA veröffentlicht wurden und zeigten, dass die frühen Abwindkraftanlagen Schlafstörungen und andere WTS Symptome verursachten.
    Die Windindustrie kann weder vorgeben, dass ihre Maschinen nicht genug Infraschall emittieren, um die Bewohner zu beeinträchtigen, noch dass Angehörige der Gesundheitsberufe, welche die Alarmglocke schlagen und weitere Untersuchungen fordern, die Ursache der Leiden sind, noch dass die Windkraftopfer für ihre Leiden selber verantwortlich wären - siehe das häufig gebrauchte Argument, dass die Leiden nur "im Kopf" existierten oder dass der "Nocebo-Effekt" verantwortlich wäre. (Zitat: www.windwahn.de)

    Dem Verfasser sind Mitarbeiterinnen eines Kindergartens, und ähnliche Beispiele, bekannt geworden, die plötzlich Zeichen eines IS-Syndroms aufwiesen, ohne dass eine Ursache bekannt war. Später hat sich dann eine in der Nähe aufgestellte Wärmepumpe als IS-Schallquelle herausgestellt.

    International werden die durch Infraschall erzeugten Symptome oder als vibroakustische Krankheit oder als Wind-Turbinen-Syndrom, zusammengefasst, hierzu gehören:

  • Schlafstörungen
  • Herz- und Kreislaufprobleme, Herzrasen, Bluthochdruck
  • Kopfschmerzen, Benommenheit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
  • Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit
  • Schwindligkeit, Übelkeit, Tinnitus
  • Rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit
  • Atemwegserkrankungen
  • Depressionen
  • Angstzustände

    5. Wie hoch ist der Anteil gesundheitlich Betroffener infolge der Einwirkung von Infraschall?

    Es wird behauptet, dass der Anteil der Menschen, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Infraschall reagieren, gering sei, allenfalls einige Prozent betragen würden.

    Die Befragungen der Immissionsschutzbehörden der Länder (im Rahmen der Machbarkeitsstudie) und die Auswertung von Internetkommunikationen zum Infraschall zeigen eine etwas höhere Belästigung im süddeutschen Raum. Dabei wurden vor allem Belästigungen durch raumlufttechnische Anlagen und Biogasanlagen genannt. In der behördlichen Praxis finden bei Konflikten mit Infraschall im Allgemeinen die TA Lärm und die DIN 45680 Anwendung.

    Bekanntlich wird bei Messungen des Schalls von WKA nach der TA Lärm und der

    DIN 45686 der IS-Anteil des Schalls weitgehend unterdrückt, weshalb amtliche Messungen regelhaft zu dem Ergebnis kommen ...es gibt da keinen nennenswerten Schall.

    Weshalb dann die Behörden auch keinen Zusammenhang zwischen den angeblich nicht vorhandenen IS-Immission und den Beschwerden feststellen können.

    Dass die bislang für WKA geltenden Immissions-Richtlinien nicht mehr ausreichen, daran lässt die Machbarkeitsstudie des UBA keine Zweifel. Weil WKA immer höher und leistungsstärker werden, müssten auch die Schallemissionen neu bewertet werden, und dies müsste dann auch den Infraschallbereich mit einschließen (Krahe, UBA)

    In der Tat existieren kaum belastbare Untersuchungen zur Häufigkeit der IS-Beschwerden in Abhängigkeit von den IS-Einwirkungen.

    Allerdings gibt es einzelne Quellen aus denen hervorgeht, dass der Anteil der gesundheitlich Betroffenen an der Gesamtzahl einen größeren Anteil ausmacht.

    Hierzu ein paar Beispiele: Von den 38 Personen, die Pierpont untersucht hat, die innerhalb eines 3-km-Radiuses zu mehreren WKA im MW-Leistungsbereich wohnten, wiesen 2/3 eindeutig Symptome des Wind-Turbinen-Syndroms auf. Dabei sind diese Symptome nicht dem Bereich hinzunehmender Beeinträchtigungen zuzuordnen, sondern die Symptomatik war so schwerwiegend, dass die Mehrzahl der beeinträchtigten Familien es vorzog, aus dem Gefährdungsbereich wegzuziehen.

    In Dänemark hat man infolge massenhafter Beschwerden Betroffener, die in der Nähe von WKA wohnen, eine Studie initiiert, in der die Beziehung zwischen Tieffrequenzschall und Gesundheitsbeschwerden auf breiter Front untersucht werden. Bis zur Fertigstellung dieser Studie wurde der Bau von neuen WKA nahezu eingestellt (Welt, 02.03.15 ), also auch hier waren es nicht nur Einzelne.

    2013 haben zwei schwedische HNO-Ärzte, H. Enbom und I. M. Enbom (Läkartidningen, August 2013), aufgrund ihrer Tätigkeit als HNO-Ärzte eine Arbeit zu den Ursachen und der Häufigkeit von gesundheitlichen Beschwerden von Anwohnern, die in der Nähe von WKA wohnen, veröffentlicht. Sie kommen dabei zu der Auffassung, dass ca. 30 % der Anwohner in größerem oder geringerem Umfang von WKA verursachte Beschwerden haben. Sie beschreiben hierzu: „Es ist keine Frage eines Lärmschadens im herkömmlichen Sinne, sondern die Wirkung davon, dass ein ständig pulsierender Schalldruck den Druck im Innenohr ändert, und das Sinnesorgan reizt.“ Man kann das vergleichen mit einem pulsierenden oder flimmernden Licht – viele belästigt das kaum, während Personen mit sensorischer Empfindlichkeit Beschwerden bekommen können. Bekanntermaßen kann flimmerndes Licht sogar Epilepsien auslösen. In ähnlicher Weise verursacht der pulsierende, nicht hörbare Infraschall von WKA beträchtliche Beschwerden. Diese Beschwerden können chronisch werden, Invalidität verursachen, zu Angstzuständen und Depressionen führen, das Herzinfarktrisiko erhöhen.

    Siehe hierzu auch den Bericht von 2 Betroffenen, siehe oben.

    Aus Gesprächen in Verbindung mit Interviews, die der Autor mit Betroffenen geführt hat, berichten diese zumeist, dass nicht nur sie als Einzelpersonen, sondern auch Nachbarn gesundheitliche Beschwerden aufweisen.

    Das Infraschallsyndrom ist in seiner Wirkung mit einer Kinetose, die ebenfalls durch niederfrequente Schwingungen ausgelöst werden, vergleichbar. Auch bei den Kinetosen sind es nicht Einzelpersonen, die seekrank werden, sondern eine Vielzahl.

    Der Autor kann sich deshalb nicht der Meinung anschließen, dass nur Einzelpersonen durch IS erkranken.

    Eines aber wird deutlich, dass die physiologischen Wirkungen von unterschwelligem Infraschall, ein Phänomen, das erst in den letzten Jahrzehnten in den Industriegesellschaften an Relevanz gewann, eben deshalb, weil es neueren Datums ist, bislang unterschätzt wird.

    6. Schutz vor tieffrequentem Schall und Infraschall

    „Die physikalischen Gegebenheiten, die die nahezu ungehinderte Ausbreitung von tieffrequentem Schall und Infraschall zugrunde liegen sind dieselben, die einen wirksamen Lärmschutz gegenüber diesen Schallarten sehr erschweren. Sollen effektive bauliche Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, so ist der Aufwand bezüglich eingesetzter Massen oder Volumina umgekehrt proportional zu den Frequenzen. Bei tieffrequentem Schall oder sogar bei Infraschall bedeutet dies in der Regel einen kaum realisierbaren Aufwand. Die Schallschutzbestimmungen für den Wohnungsbau beschränken sich deshalb auf einen Frequenzbereich bis hinunter zu 100 Hz.“ (zitiert aus Machbarkeitsstudie)

    Gegenwärtig gibt es nur eine Möglichkeit, um Gesundheitsschäden durch WKA zu begrenzen, und die besteht darin, dass der Mindestabstand zwischen den Windkraftanlagen und der Wohnbebauung ausreichend groß sein sollte damit Beeinträchtigungen oder Schäden der Gesundheit oder schwerwiegende Belästigungen sowie Störungen des Nachtschlafes mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.

    Die zurzeit in Deutschland geltenden Mindestabstände von 700 – 1.000 m und für Außengehöfte von nur 400 m! sind eindeutig zu gering, um die Anwohner vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und schwerwiegenden Belästigungen zu bewahren.

    Wegen der Besonderheiten der Schallausbreitung und -absorption des IS ist die Vorgabe von festen Abständen problematisch, die Forschungen hierzu sind noch nicht ausreichend.

    Deshalb ist der dänische Weg, in wissenschaftlich  auf breiter Basis die Beziehungen zwischen den IS- Emissionen, Abständen und gesundheitlichen Schäden zu erforschen und in dieser Zeit den Bau von neuen WKA auszusetzen, die richtige Antwort, deren Übernahme auch für Deutschland dringlichst empfohlen werden kann.

    Auch Cooper schlägt medizinische Studien vor, in Verbindung mit IS –Messungen , um die Schwelle festzulegen, die im Hinblick auf die Schalldruckpegel, akzeptabel ist.

    Da eine große Anzahl von Neuanlagen geplant ist, muß in Deutschland rasch gehandelt werden und um die Anzahl der Betroffenen zu reduzieren, sollten und könnten, bevor Forschungsergebnisse vorliegen, womit erst nach Jahren zu rechnen ist, die bisherigen zu geringen Mindestabstände deutlich vergrößert werden. Denn es ist für eine moderne Zivilgesellschaft wohl nicht hinnehmbar massenhaft eine Technologie zu installieren unter deren Folgen zahlreiche Menschen leiden.

    Beispielhaft ist, unter obigem Vorbehalt, die Entscheidung von Bayern, dass als Richtschnur für den Mindestabstand das Zehnfache der Anlagenhöhe gelten soll, für ein 200 m Windrad sind das 2.000 m Abstand. Obwohl auch diese Entfernung u.U. noch keine Beschwerdefreiheit garantiert.

    Noch effektiver ist das englische Modell, welches für eine WKA von 150 m Nabenhöhe und höher mindestens 3.000 m Abstand zur Bebauung vorsieht, wobei für jede weitere WKA der Abstand zu vergrößern ist (liegt als Gesetzentwurf oder auch schon als Gesetz vor).

    7. Abschließend soll aus der Machbarkeitsstudie zitiert werden:

    „Betrachtet man die exemplarisch aufgeführten Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislauf-System, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition...

    Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.

    Anschrift des Verfassers:

    Dr.med. Bernhard Voigt

    In der Bühne 7

    76571 Gaggenau

    www.rtw-freiolsheim.de

 

    Literaturverzeichnis

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Freitag, 27.März 2015

 

Machen Windkraftanlagen krank?

In der Bürgerinformationsveranstaltung hinsichtlich der Planung der Windenergieanlagen (WEA) in den Stadtgebieten Meckenheim und Rheinbach, vom 20.11.2014 wurden u. a. die Themen  Schall und Schattenwurf schwerpunktmäßig im Workshop der Veranstaltung diskutiert.

Als Moderatoren werden Thomas Finke (Ingenieur-und Planungsbüro Lange GbR); und Christian Knops (SynergieKomm-Agentur für Nachhaltigkeit und Innovation) genannt.

Im dazugehörenden Protokoll kann man folgende Statements/Ergebnisse nachlesen:

Moderne Windenergieanlagen erzeugen Geräuschemissionen, die auch Schall im niederfrequenten Bereich beinhalten. Dass Infraschall durch Windenergieanlagen (WEA) die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, ist inzwischen anerkannt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen (LANUV) führt zu dem Thema folgendes aus:

„Messtechnisch kann nachgewiesen werden, dass WEA Infraschall verursachen. Die festgestellten Infraschallpegel liegen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen und sind damit völlig harmlos.“

http://www.lanuv.nrw.de/geraeusche/windenergie.htm

Diese Feststellungen stehen im völligen Widerspruch zu neueren wissenschaftlichen Untersuchungen, die gerade im Segment Infraschall zu ganz anderen Ergebnissen kommen. Zu diesem Problem hat das Umweltbundesamt eine Studie in Auftrag gegeben.

Die von Prof.Dr.-Ing. Krahe, Bergische Universität Wuppertal, den Mitarbeitern Schreckenberg u. Eulitz erstellt wurde (40/2014 Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall, Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf Menschen durch unterschiedliche Quellen). Darin wird beschrieben, dass aufgrund exemplarischer Untersuchungsergebnisse es viele negative Auswirkungen durch Infraschall gibt, physiologische Reaktionen wie Schlafstörungen, Minderung von Konzentration und Aufmerksamkeit, Störungen der Reaktionszeit, Gleichgewichtsstörungen, Herz-Kreislaufbelastungen. Es fehlen Untersuchungen, in denen die Verbindung von Infraschall, tieffrequenter Schall und Hörschall einbezogen werden. Die Annahme, tiefe Töne würden vom Ohr nicht verarbeitet, weil sie nicht oder schwer hörbar sind, ist falsch, sagt der Neurobiologe Markus Drexl der Universität München. Die Ärztekammer Wien (Umweltmedizin): die Beschwerden von Anrainern von Windkraftanlagen sind ernst  zu nehmen und machen umfassende Untersuchungen unabdingbar. Die Grenzwerte und die bisherigen Methoden zur Messung von Infraschall werden inzwischen von Gutachtern infrage gestellt.

Das Umweltbundesamt hat  eine Folgestudie nach der o.a. Machbarkeitsstudie ausgeschrieben.

Auch in Dänemark hat die Regierung eine staatliche Untersuchung über Gesundheitsprobleme durch Infraschall in Auftrag gegeben. Vor 2017 wird nicht mit einem Abschluss gerechnet.

Die Kommunen in Dänemark haben Pläne für neue Windparks erst mal auf Eis gelegt. Selbst der Verbandschef der dänischen Windindustrie sagt, man wolle abwarten, bis die staatliche Untersuchung abgeschlossen ist.

Grund für die Maßnahme: u.a. schreckliche Ereignisse auf einer Nerzfarm in 2013, wo Tiere sich in einer Nacht fast zerfleischt haben. Ca. 100 Tiere mussten getötet werden.

Die Liste weiterer ungeklärter Auffälligkeiten, bei denen Menschen betroffen sind, ist lang.

DIE WELT WIRTSCHAFT Artikel vom 01.03.2015 / Ausgabe 9 / Seite 1

Der Arbeitskreis Ärzte für Emissionsschutz (AEFIS), ein Arbeitskreis von Ärztinnen und Ärzten mit unterschiedlicher medizinischer Spezialisierung, aber starkem Interesse an umweltmedizinischen Fragestellungen und deren pathophysiologischen Grundlagen, behandelt in seinem Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ausführlich die von WEA ausgehenden Risiken.

Das Fazit des Positionspapiers sollte auch überzeugten Befürwortern des Ausbaus von Windenergieanlagen zu denken geben:

“Als Ärzte sehen wir uns in der Pflicht, die Menschen vor den gesundheitlichen Nachteilen einer zunehmenden Technisierung unserer Umwelt zu schützen.

Gesundheitliche Schutzbereiche sind nicht verhandelbar und dürfen nicht zum politischen Tauschobjekt werden. Die Gesundheit ist das höchste Gut, welches wir besitzen.

Wir wollen vermeiden, dass Menschen aufgrund fehlender Risikovorsorge erkranken.

Es gibt bereits jetzt ausreichende wissenschaftliche Hinweise, die belegen, dass die derzeitige Praxis der Windkraftanlagenplanung nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen genügt, um eine medizinische Unbedenklichkeit zu formulieren.

Vor einem weiteren Ausbau der Windenergie sollte zum Schutz vor Immissionen dringend die Forschung auf diesem Gebiet intensiviert werden, um belastbare Informationen zu den erforderlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. 

Ohne medizinische Grundlagenforschung bei offensichtlichen Nebenwirkungen darf kein technologischer Wandel in diesem Land vollzogen werden.

Ärzte stehen hier in der Verantwortung, ihre Stimme zu erheben und Fehlentwicklungen zu verhindern.“

Vor diesem Hintergrund erscheint die Planung von WEA in den vorgesehenen Konzentrationszonen innerhalb der Stadtgebiete Meckenheim und Rheinbach, wo 150m hohe Windgiganten bis auf 800m an Wohngebiete heranreichen, schlicht und einfach aberwitzig.

Berücksichtigt man neben den Gesundheitsrisiken, dass WEA im Binnenland wenig effizient sind und nur mit hohen Subventionen wirtschaftlich betrieben werden können, dass sie einen immensen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen, nicht grundlastfähig sind und lediglich in ihrer Gesamtheit 1,3 % des Primärenergiebedarfs decken, bleibt als logische Konsequenz nur die Forderung:

 

STOPPT DIESEN WAHNSINN!

 

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