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Argumente, die gegen die Errichtung von bis zu 150 m hohen Windenergieanlagen in unserer Region sprechen: |
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Täuschung: Stadt Meckenheim wusste vom Plan zur Erhöhung auf 150 m, hat aber die Grundstücke vermarkten lassen und die Höhenbegrenzung erst kurz nach dem Verkauf formell fallen lassen. Schriftverkehr hierzu, der das Verschweigen belegt, liegt vor.
Nähe: Nur 900 m entfernt vom inzwischen abgeschlossenen 1.Bauabschnitt der „Sonnenseite“ wird die Meckenheimer WEA eingeplant. Für den neuen 2. Bauabschnitt beträgt der Abstand nur 600 m bis zur Sonderfläche. Eine der 3 Rheinbacher Anlagen soll nur 800m vom Campus Klein-Altendorf entfernt errichtet werden. Auch das südliche Neubaugebiet von Rheinbach liegt in einem Abstandsgürtel von knapp 1000 m um die angrenzende Rheinbacher WEA. Andere Bundesländer haben den 10fach-Höhe-Abstand festgelegt, der bis zur letzten Wahl auch in NRW mal gegolten hat!
Wertverlust: Der Bundesgerichtshof bestätigt einen Wertverlust bei großer Nähe zu WEA, er verneint aber eine Entschädigung. Makler in Nord- und Süddeutschland bestätigen aktuelle Wertverluste um etwa 30 % (teilweise sogar bis zur Unverkäuflichkeit in Einzelfällen). Der Wertverlust wird natürlich beim Verkauf, aber bereits bei Verlängerung von Krediten (Wertminderung der Sicherheit) spürbar. Bundesregierung ist zu Gesetzesinitiativen aufgefordert, um den überall betroffenen Bürger vor Maßnahmen zu schützen, die nur Investoren (und das nur in seltenen Fällen) Gewinn bringen.
Gefahr für die Gesundheit: Die Behauptung der Städte in der Abwägung „ Infraschall ist nicht hörbar und spürbar, damit unschädlich“ ist eindeutig von vielen Wissenschaftlern, insbesondere von Medizinern widerlegt. Deswegen haben sowohl Umweltbundesamt als auch Physikalisch Technische Bundesanstalt bereits Folgestudien vergeben, die in den nächsten Jahren Ergebnisse bringen werden. Umgekehrt gilt aber auch: der Nachweis der Nicht-Schädigung ist nicht erbracht. Die Städte müssten zum Schutz der Bürger die bereits vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigen! Allein schon die Vorsicht gebietet einen Mindestabstand von 10facher Höhe der WEA.
Lärm: Die Lärmprognosen sind nach alten, wissenschaftlich überholten Verfahren ermittelt worden; selbst dann ergeben sich aber dabei notwendige Abschaltungen der WEA in der Nacht. Obwohl die "Sonnenseite" Neubau-Wohn-Gebiet ist, erfolgt die Ausweisung als Mischgebiet mit höheren zulässigen Schallwerten. Wer in der Konzentrationszone unmittelbar arbeiten oder daneben in den angrenzenden Gebieten wohnen muss, ist dann tagsüber auch noch höheren Schallwerten ausgesetzt.
Schattenwurf: In Deutschland sind folgende Grenzwerte festgelegt: nicht länger als 30 Stunden im Jahr, nicht länger als 30 Minuten pro Tag. Für die geplanten WKA von 150 m Höhe wurde eine Computersimulation verwendet, um den Bereich des Schattenwurfs darzustellen. Hierbei wird eine Augenhöhe des Betrachters von 1,5 m über Grund angesetzt. Schon bei der Auswertung dieser Grafik zeigt sich, dass alle umliegenden Ortschaften von Schattenwurf betroffen sind. Die betroffenen Wohnungen und Häuser haben aber Etagen und liegen teilweise auch erhöht in der Landschaft. Was bedeutet das für die Betroffenen? Nach der Inbetriebnahme und erst im Verlauf eines Jahres können die die Anwohner erkennen, wie sehr sie durch Schattenwurf geschädigt sind. Morgens und abends sind die Fenster ganzer Häuserfronten komplett zu verdunkeln, um diesem Stroboskopeffekt zu entgehen, denn Erfahrungen von Betroffenen zeigen, dass auch nur wenige Minuten ausreichen, um von Schattenwurf hoch belastet zu sein. Die Betroffenen sind von der Willkür der Betreiber abhängig, ob nach der Überschreitung der Grenzwerte eine Abschaltung vorgenommen wird. Das darf nie Realität werden! Zur optischen Belästigung des Schattenwurfs kommt noch eine völlig unterschätzte optisch bedrängende Wirkung durch die Drehbewegung der Rotorblätter vor dem hellen Hintergrund des „Himmels“. Die dauerhafte Unruhe im Hintergrund und am Rande des Blickfeldes der Anwohner kann schon nach kurzer Zeit und erst recht auf Dauer unerträglich werden. Gegen das im Baugesetzbuch verankerte Gebot der Rücksichtnahme wird somit verstoßen. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass nicht die Baumasse des Turms einer WKA, sondern die in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors von entscheidender Bedeutung ist. Dieses gesundheitsbeeinträchtigende Phänomen ist wissenschaftlich unzureichend erforscht, sollte bis zum Gegenbeweis der Unschädlichkeit hohe Beachtung finden.
Artenschutz: Obwohl der NABU Bonn, der Naturschutzverein Rheinbach, der BUND, die Kreisgruppe Rhein- Sieg und auch Einwohner Meckenheims und Rheinbachs die WEA- empfindlichen Vogelarten wie z.B. Fledermäuse, Mäusebussarde, Rotmilane, so wie den Vogelzug der Kraniche im Plangebiet bestätigen, behaupten Planungsbüro und Städte, dass keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind, da bedeutende Flugrouten WEA- empfindlicher Vogelarten in beiden Plangebieten nicht nachgewiesen werden konnten.
Landschaftsbild: Das Landschaftsbild erfährt eine Entwertung durch Windkraftanlagen. Windkraftanlagen können sich nicht in eine Landschaft einfügen, sie beherrschen diese. Unsere historisch bedeutsame Heimat verändert gravierend ihr Landschaftsbild. Das OVG Münster hat bestätigt, dass ein solches Bauvorhaben dem Orts- oder Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und somit als belastend einzuordnen ist. Ein wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u.a. * alle umweltrelevanten Informationen frühzeitig zu ermitteln, um qualifiziert und frühzeitig beispielsweise Belange des Landschafts- und Immissionsschutzes oder des Artenschutzes in die Planung zu integrieren. Hier ist eindeutig ein Stopp aller regionalen Planung zur Nutzung von Windkraft durchzusetzen, damit unsere durch Hochspannungstrassen und die A61-Autobahn vorbelastete Region nicht auch noch durch den Bau von diesen riesigen Industrieanlagen letztendlich vollständig zerstört wird.
Bodenverbrauch: Obwohl Landwirtschaftskammer und ähnliche Organisationen auf den riesigen Bodenverbrauch hinweisen und den sehr wertvollen Boden besser für Land- und Obstwirtschaft und Baumschulen nutzen möchten , verniedlichen Planungsbüro und Städte in der Abwägung die nicht mehr umkehrbare Verschwendung des fruchtbaren Bodens für Fundamente und Zuwegungen. Zudem werden Beeinträchtigungen der Bodennutzung in der Umgebung der WEA geleugnet.
Beeinträchtigung der Forschung: Im erfolgreich aufgebauten Campus Klein-Altendorf wird überregional bedeutsame Forschung betrieben und internationales Fördergeld eingeworben. Hochrangige deutsche Wissenschaftsgesellschaften und Zentren kooperieren mit den Universitäten Bonn und Köln. Sowohl aktuelle Forschung als auch die Ausbaumöglichkeiten, auf die sich insbesondere die Uni Bonn verlassen muss, werden durch die Nähe der geplanten WEA auf Rheinbacher Gebiet beeinträchtigt! Die Auswirkungen werden in der Abwägung „klein geredet“.
Nicht-Wirtschaftlichkeit: Planungsbüro und Städte behaupten, dass auf Grund von Durchschnittsannahmen die Wirtschaftlichkeit des Windparks mit 4 WEA bewiesen sei. Einblick in die Berechnungen wird nicht gewährt; wenn man aber die Prämissen überprüft, wird schnell deutlich dass die „Winderträge“ zu hoch, die Errichtungs- und Betriebskosten aber viel zu niedrig angesetzt sind. Es genügt nicht, darauf zu verweisen, dass erst beim Bauantrag die Wirtschaftlichkeit des Windparks durch den Betreiber/Investor nachzuweisen ist. Damit laufen die Städte Gefahr, sich Investitionsruinen an Land zu ziehen. Die volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeit hingegen ist nicht Sache der Städte.
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