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10.03.2016 Der Deutsche Arbeitgeber Verband veröffentlichte einen Bericht über den Klimawahn: Klimawahn und kein Ende - Teil II Holger Douglas: Jahrzehntelang schon "rettet" Deutschland "das Weltklima". Jetzt steht es vor den parasitär überwucherten Trümmern seiner Energiewirtschaft. Und der Zermürbungskrieg gegen die Autobauer kommt auf Touren. Unter dem Begriff "Klimaschutz" werden Gesetze beschlossen, die auch Freiheit und Wohlstand beseitigen und die Verfassung verletzen. Wie werden wir den »Klimawahn« wieder los? |
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15.03.2016 Der Deutsche Arbeitgeber Verband veröffentlichte einen Bericht von Prof. Michael Elicker: Nachdem in der ersten Folge schwerpunktmäßig der Verbrechenstatbestand des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und die korrespondierende Geldwäsche durch Kommunen besprochen wurden, widmet sich der heutige Beitrag ganz dem zentralen Thema der Korruption. => lesenswert |
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28.11.2015 Besuch des Treffens der Bürgerinitiative ‘VernunftWendeBündnis NRW’ in Paderborn. Die Landschaft um Paderborn herum ist verschandelt durch WEAs. Es wurden interessante Kontakte geknüpft. |
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23.11.2015 Treffen der Bürgerinitiative Gegenwind mit folgendem Entschluss: Die Bürgerinitiative wird sich im gegebenen rechtlichen Rahmen gegen die Beschlüsse der Städte Meckenheim und Rheinbach wehren. |
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02. November 2015 - Ratssitzung in Rheinbach 04. November 2015 - Ratssitzung in Meckenheim Schwarze Tage für unsere Region! Die Windkraftanlagen ‘sollen’ gebaut werden. Wir haben informiert, argumentiert, diskutiert - Die Politik hat anders entschieden. Menschen, Tiere und unsere Natur bleiben auf der Strecke. |
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01. November 2015 Die CDU Fraktion im Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt, vertreten durch Sabrina Gutsche, bekannte sich dazu, dass sie einen Mindestabstand von WEAs zu Wohngebieten von 1500 Metern präferiere (wie in Bayern vorgegeben und in England sind es sogar 3000 Meter), man sei aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht frei in der Entscheidung. Doch, ist man! Wie wichtig die freie Entscheidung von Kommunalpolitikern zum Wohle der vertretenen Bevölkerung ist, zeigt ein sehr interessanter Bericht eines Staatsrechtlers, Prof. Dr. Michael Elicker. Dieser Bericht wurde von dem Deutschen Arbeitgeberverband veröffentlicht: Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen - ‘Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand zu menschlichen Wohnungen errichten werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden. Lesen Sie den ganzen Bericht hier. Diese rechtliche Entscheidungsgrundlage ist von einer solch weitreichenden Tragweite, dass wir sie allen im Rat der Städte Meckenheim und Rheinbach vertretenen Parteien vor den jetzt anstehenden Ratssitzungen haben zukommen lassen: Anrede, |
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31. Oktober 2015 Der General Anzeiger Bonn berichtet in der Samstagsausgabe über die Ausschusssitzung Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Meckenheim vom 29. Oktober 2015: Die Meinungen sind festgefahren, die Ausschussmitglieder scheinen angesichts der ca. 1000 Seiten umfassenden Vorlage überfordert zu sein, die Argumente, warum sie so votieren, sind so ‘einfach’, ohne das, was die Bürger an Gegenargumenten zusammengetragen haben, zu berücksichtigen. Sie wollen das Thema endlich vom Tisch haben, nichts mehr davon hören, so kommt es den enttäuschten anwesenden Bürgern vor. Damit steht fest, dass der Rat der Stadt Meckenheim und auch Rheinbach den Empfehlungen der Ausschüsse folgen werden. Wir werden nicht aufgeben! Diese Technologie, errichtet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Wohnbebauung, ist gesundheitsschädigend! |
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Ein lesenswerter Eindruck eines Mitglieds der Bürgerinitiative Gegenwind zu der Stimmung bei der Ausschusssitzung am 22.10.2015 in Rheinbach In den vergangenen Wochen und Monaten stand die Veränderung des Bebauungsplanes „Auf dem Höchst“ (Meckenheim) und „Bremeltal“ (Rheinbach) immer wieder im Focus der Berichterstattung. Immerhin ging es dabei um die Erweiterung der Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen (WE A) in der ausgewiesenen Konzentrationszone von 50m auf 150m. Nachdem nun die Frist der Offenlegung abgelaufen ist, in der die Bürger ihre Einwände vorbringen konnten, stand am Donnerstag, den 22.10.2015 die Entscheidung über die Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Rheinbach durch den Ausschuss für Stadtentwicklung auf der Tagesordnung. Als betroffener und interessierter Bürger war ich auf die Aussprache sehr gespannt. Immerhin waren während der Offenlegung ca. 100 Einwände von Bürgern und Institutionen zusammen gekommen, die insgesamt 1000 Seiten umfassten. Von daher war mit einem längeren Abend und lebhaften Diskussionen zu rechnen, da bei Annahme der Vorlage und der damit verbundenen Realisierung dieser gigantischen Anlagen ein nachhaltiger Eingriff in den betroffenen Lebensraum für Menschen, Flora und Fauna verbunden sein wird, von dem auch die folgenden Generationen betroffen sein werden. Wir Zuhörer waren dann sehr erstaunt bis fassungslos, dass nach Erledigung der üblichen Präliminarien einer solchen Sitzung der TOP nach ca. 20 Minuten erledigt war. In dieser Zeit wurden von den Mitgliedern des Ausschusses lediglich die immer wieder stereotypen bekannten Statements abgegeben wie: „Wir müssen der Windkraft substanziellen Raum verschaffen“ oder „Eine andere Fläche gibt es nicht“ oder die Einordnung der Kritiker als St.-Florians-Jünger, wie von dem SPD Ausschussmitglied Kerstholt vorgenommen. Auseinandersetzung mit den Einwänden der Bürger war erst gar nicht eingeplant. Wenn dann Fr. Formanski (SPD) das Verfahren auch dann noch als „transparent“ würdigt, ist dies an Sinnleere kaum zu überbieten. In diese Qualität fällt auch das Statement des CDU-Mitgliedes Höfel in Zusammenhang mit den umfangreichen Einwendungen: „Wenn wir eine Straße geplant hätten, hätte sich kaum jemand darüber aufgeregt“. Man kann Hr. Höfel nur raten, sich einmal in der Nähe eines 150m hohen Windmonsters zu begeben, damit er ein Gespür für den Unterschied der optischen Bedrängnis zwischen einer Straße und einer Windkraftanlage der geplanten Dimension erhält. Nach den frustrierenden Eindrücken dieser Veranstaltung, darf man auf die entsprechende der Stadt Meckenheim am 29. Okt. gespannt sein, wo in der Ausschusssitzung zur Offenlage immerhin die Ratsmitglieder der BfM Bedenken von Bürgern Ausdruck verliehen haben und damit eine kontroverse Diskussion initiierten. Wenn man allerdings die politische Konstellation im Rat betrachtet, ist es schwer vorstellbar, dass ein anderes Ergebnis als in Rheinbach zustande kommt. Herbert Fritz |
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26. August 2015 Erst jetzt ist uns ein Beitrag auf YouTube aufgefallen, der bemerkenswert ist. Es sollte eine Pflicht für die Ratsmitglieder der Städte Rheinbach und Meckenheim sein, diesen anzuschauen, bevor sie eine falsche Entscheidung zu Gunsten der geplanten Windenergieanlagen in unserer Region treffen. Energiewende ins Nichts - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts, München |
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Ihre Aktivität war gefordert! Und es haben sich immerhin 70 Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen an die Verwaltungen der Städte Rheinbach und Meckenheim gewandt. Weiter wurden 30 Eingaben gegen das Vorhaben von Trägern öffentlicher Belange eingereicht. Alles ist nachzulesen hier unter einem Verzeichnis bei der Stadt Meckenheim. Wird unsere Region von den derzeit verantwortlichen Kommunalpolitikern für den Bau von 150 m hohe Wind-Energie/-Industrie-Anlagen freigegeben, werden s o f o r t renditegierige Investoren die Anlagen planen und auch bauen - auf unsere Kosten. Wir brauchen die Anlagen nicht, weder als Beitrag zur Energiewende, noch als betroffene Bürger in der Region. Schon jetzt getroffene Aussagen von einzelnen Kommunalpolitikern, ‘jeder hätte seinen Beitrag zu leisten und Betroffene müssen eben damit leben’, zeigen leider, dass es bei ihnen an Sachverstand mangelt. Und diese Mitmenschen entscheiden, was für uns richtig und gut ist? Sagen Sie N E I N zu diesem Vorhaben! |
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Fernsehsendung am 05.08.2015, ARD 1. Programm, Plusminus, 21:45 Uhr: Es wurde u.a. das Thema behandelt “ NABU in der Zwickmühle: Artenschutz oder Windenergie “ Das Thema wird zeigen, welche gravierenden Nachteile die Technik Windenergie gegenüber dem Artenschutz hat. |
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Kopp Online berichtete am 27.07.2015 über eine neue Untersuchung zum Thema Infraschall. |
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Der Beitrag im manager magazin über die romantische Rethorik der deutschen Energiewende ist wirklich lesenswert. Wann werden die verantwortlichen Politiker endlich wach und verbessern unsere Zukunft mit Augenmaß. |
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Neue Berichtreihe unter der Rubrik “Machen WKA krank” - “Andere Belastungen” Sehr beeindruckende Erfahrungen werden von Betroffenen geschildert. |
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Die unter Bauleitverfahren in der blau umrandeten Windkraft-Vorrangzonen der Städte Meckenheim und Rheinbach geplanten Windenergieanlagen sollen höhenbegrenzt werden, maximale Höhe 150 m. Es wurden Zonen gebildet, in denen ein Bau der Anlagen möglich ist. Die gesamte Vorrangzone ist mit einem Schallkontingent belegt. Das bedeutet: Es können unterschiedlichste Varianten hinsichtlich der Anlagengröße und Anzahl der WEA in einem Bauantrag von Investoren eingereicht werden. Kleinere Anlagen können somit auch wieder dichter an die Vorrangzonengrenzen heranreichen, 150 m-Anlagen können in der Anzahl zukünftig auch bei 5 oder 6 Anlagen liegen. Wesentlich ist nur, dass das Schallkontingent nicht überschritten wird! => Fauler Kompromiss! Wir fordern: Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung muss mindestens der 10-fachen Anlagenhöhe entsprechen! |
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04.06.2015 Die Kölnische Rundschau berichtet unter Newsticker: Zwei Jahre Bauverbot für Windkraft im Norden In Schleswig-Holstein wurde im Mai 2015 beschlossen, eine zwei jährige Veränderungssperre für den Bau von Windkraftanlagen zu verhängen. Der Ausbau von Windkraftanlagen wird in dieser Zeit zugunsten mehr Planungsruhe für die Kommunen ausgesetzt. => Das wäre auch bei uns wichtig! |
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Hochaktuelle gutachterliche Stellungnahme zu dem Thema Windkraft und Landschaft Von Univ. Prof. Dr. Jürger Hasse, Institut für Humangeographie - Fachbereich Geowissenschaften/Geographie, Goethe Universität Frankfurt am Main ...Gegenstand dieser gutachterlichen Stellungnahme ist die Bewertung der landschaftsästhetischen Auswirkungen des geplanten Windparks auf die Landschaft des Planungsraumes und dessen Erleben. ... Es sei vorangestellt, dass die der landschaftspflegerischen Begleitplanung zugrundeliegende Methode kaum geeignet ist, der speziellen Situation des Planungsraumes gerecht zu werden. Lesen Sie diese ausführliche, wissenschaftlich fundamentierte Stellungnahme bitteTeil 1 hier. Und Teil 2 bitte hier. Lesen Sie diese ausführliche wissenschaftlich fundamentierte Stellungnahme bitte hier.*"+ |
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